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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sämtliche Buchungen, bei den das Reisebüro ReiseFreiheit als Veranstalter auftritt, werden auf der Grundlage der nachstehenden Teilnahme- und Leistungsbedingungen vorgenommen. Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie diese an.

Buchungen, bei denen andere Unternehmen als Veranstalter auftreten, erfolgen auf Grundlage deren Geschäftsbedingungen. In den jeweiligen Angeboten weißen wir darauf hin und übermitteln die AGB per E-Mail oder Post gemeinsam mit dem Angebot.


1. Abschluß des Reisevertrages

Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist.

2. Bezahlung

Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig, die in voller Höhe auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. Zahlungen, die 20% übersteigen (z.B. für Flugtickets, die innerhalb von 24 Stunden auszustellen sind), sind direkt an den Veranstalter zu leisten und nur zulässig, wenn in überschaubarer Frist (max. 1 Woche) gültige Reisedokumente (z.B. Linienflugtickets) ausgehändigt werden. Alle Zahlungen für Pauschalreisen im Sinne des Gesetzes dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von 651 k Abs. 3 BGB entgegengenommen werden. Wünscht der Kunde die Übersendung der Reiseunterlagen, so hat er sicherzustellen, daß eine Übersendung der Unterlagen mit normaler Post noch möglich ist (i.d.R. 14 Tage). Bei späterem Zahlungseingang trägt der Kunde das Risiko des rechtzeitigen Zugangs der Reiseunterlagen. Buchungen innerhalb von 2 Wochen vor Antritt einer Reise verpflichten zu einer sofortigen Überweisung des Gesamtbetrages direkt an den Veranstalter. Bei der Buchung von Einzelleistungen, deren Gesamtwert 150 EUR nicht erreicht, muß zur Deckung der allgemeinen Kosten pro Buchung eine Bearbeitungsgebühr von 25 EUR erhoben werden. Alle Zahlungen erfolgen in EUR.

3. Leistungen

Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Für Unregelmäßigkeiten im Luftverkehr, auf die der Reiseveranstalter keinerlei Einfluß hat, und möglicherweise daraus resultierender Nichtinanspruchnahme anderer Leistungen ist der Reiseveranstalter nicht haftbar. Alle Preise im Katalog sind in EUR angegeben, es sei denn, es handelt sich um vor Ort zu zahlende Zusatzleistungen.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Liegt der Reisebeginn später als 4 Monate nach Vertragsabschluß, so ist der Reiseveranstalter bis 21 Tage vor Reisebeginn berechtigt, im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder bei einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluß des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Ist die Erhöhung auf den Sitzplatz bezogen, kann der Reiseveranstalter vom Reisenden diesen Erhöhungsbetrag verlangen. Ändert sich nach Abschluß des Reisevertrages der Wechselkurs für die gebuchte Reise, kann der Reiseveranstalter die sich daraus ergebende Erhöhung auf den Reisepreis verlangen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren und den Grund für die Preiserhöhung darzulegen. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dem Reiseveranstalter unverzüglich nach Eingang der Preiserhöhungsmitteilung zu erklären, welche der Rechte er geltend macht.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Insoweit bei den einzelnen Leistungsbeschreibungen keine gesonderten Rücktrittsbedingungen/ Stornokosten (z.B. Wohnmobile, Mietwagen etc.) formuliert sind, gelten die nachfolgenden Stornokosten für das Landarrangement: Bei Rücktritt vor Reisebeginn bis 121 Tage 20%, 120. - 91. Tag 25%, 90. - 61.Tag 40%, 60. - 41. Tag 50%, 40. - 31. Tag 60%, 30. - 11. Tag 80%, 10. - 0. Tag 90% des Reisepreises. Betrifft der Rücktritt einen Platz in einer Doppelkabine- oder Mehrbettkabine beträgt der pauschalierte Schadensanspruch in der Regel 100% des Reisepreises des zurücktretenden Kunden! Bei Stornierung beträgt der pauschalierte Schadenanspruch für den Buszubringer generell 100% des Reisepreises. Wir empfehlen Ihnen in jedem Falle den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung. Bei Sonderflugtarifen, die ständigen Veränderungen unterliegen, werden die von den Fluggesellschaften geforderten Rücktrittskosten erhoben. Über die Höhe der Rücktrittskosten werden Sie auf der Bestätigung/Rechnung in Kenntnis gesetzt. Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. Dem Reisenden steht es in allen Fällen frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseveranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, daß die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Durchführung der Reise, bedeuten würde.

8. Haftung des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungserzeuger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Besonderheiten in der Haftung bei Wohnmobilen und Mietwagen regeln sich nach den Bestimmungen der Verleihunternehmen, für die der Kunde bei der Anmietung vor Ort gesondert unterschreibt. Auf Wunsch werden die Mietbedingungen dem Kunden zugänglich gemacht.

9. Gewährleistungen/Abhilfe

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Kündigung des Vertrages: Wird infolge eines Mangels eine Reise erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag, in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung, kündigen. Schadenersatz: Sofern der Reiseveranstalter einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende Schadenersatz verlangen.

10. Beschränkungen der Haftung

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden und in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden (z.B. Wohnmobile, Mietwagen, Hotels, Linien- und Rundflüge).

11. Mitwirkungsrecht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Ansprüche des Reisenden verjähren nach 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter oder dessen Haftpflichtversicherung die Ansprüche in Textform zurückweist.

13. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Über den Kataloginhalt hinausgehende Zusagen der Buchungsstelle/des Reisebüros an die Reiseteilnehmer sind unwirksam. Ebenso unwirksam sind Zusagen der Reiseleitung während der Reise.

15. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

16. Insolvenzversicherung

Alle Reisen im Sinne der Pauschalreiserichtlinie sind gegen den Fall der Insolvenz bei der R+V-Versicherung abgesichert. Zahlungen dürfen nur gegen Aushändigung der entsprechenden Versicherungspolice erfolgen. Überdies sind alle Änderungen im Sinne des EG-Rechts auf die Reisen in Anwendung zu bringen.

17. Veranstalter i.S.d.G.

Reisebüro ReiseFreiheit GmbH
W.-Sagorski-Str. 22
09122 Chemnitz

Telefon: 0371 - 28 200 18
mail@reisefreiheit.de

Geschäftsführer Kai Rosenberger
Chemnitz HRB 24743

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